Informationen
Ärztliche Verordnung
Für die Therapie benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin. Diese ist bei der ersten Behandlung mitzubringen und sollte nicht länger als 3 Wochen zurückliegen. Je nach verordneter Therapie dauert die Einheit 45 oder 60 Minuten.
Patient:innen, die bei der ÖGK, BVA oder SVS versichert sind, brauchen für die erste Therapieserie keine Bewilligung. Patient:innen aller anderen Kassen benötigen eine chefärztliche Bewilligung vor der ersten Therapieeinheit.
Bitte bringen Sie relevante Befunde sowie mögliche MR- / Röntgenbilder zur ersten Therapiesitzung mit.
Kostenrückerstattung
Ich bin Wahltherapeutin, daher erhalten Sie nach der Therapie eine Rechnung. Diese können Sie nach der Zahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Kostenrückerstattung zu erhalten. Falls Sie eine Zusatz- oder Unfallversicherung haben, kann diese den Rest der Kosten übernehmen.
Für die Einreichung bei der Krankenkasse benötigen Sie die Honorarnote, eine Zahlungsbestätigung sowie den Überweisungsschein.
Termine verschieben oder absagen
Ich bitte Sie, Termine, die nicht eingehalten werden können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit der freie Termin anderweitig vergeben werden kann. Andernfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden.